Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Sparerfreibeträge. Sie werden von 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) auf 1.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) erhöht.
Ihre bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch auf den ab 2023 gültigen neuen Höchstbetrag angehoben:
1) Sie haben nur bei der VR Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bisher 801 Euro hinterlegt?
In diesem Fall wird der Betrag automatisch auf den neuen Höchstbetrag erhöht, d.h. von 801 Euro auf 1.000 Euro, bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.
2) Sie haben Freistellungsaufträge bei mehreren Banken oder unseren Verbundpartnern (zum Beispiel Union Investment oder Bausparkasse Schwäbisch Hall) hinterlegt?
Auch hier erfolgt die Erhöhung automatisch. Der Gesetzgeber sieht hierbei eine prozentuale Anhebung der jeweils erteilten Beträge um 24,844 Prozent vor.
Beispiel:
Ihr bisheriger Freistellungsauftrag bis 31.12.2022 = 100 Euro.
Neuer Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 = 124,84 Euro.
Dies wird zum 1. Januar 2023 automatisch für Sie angepasst.
Tipp: In Ihrem Online-Banking können Sie ab dem 04. Januar Ihren Freistellungsauftrag auch individuell anpassen.