- Vollziehung der testamentarischen Anordnung
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- Verwaltung oder Veräußerung des Grundeigentums gemäß dem Erblasserwillen
Den letzten Willen verwirklichen.
Vererben und Erben
Mit dem sensiblen Thema Erbschaft befassen sich die wenigsten Menschen gerne. Niemand denkt bereitwillig über Sterben, den Tod, Testament schreiben oder Patientenverfügung nach. Dennoch ist es wichtig, sich früh genug Gedanken zu machen über seinen letzten Willen und die Absicherung der Liebsten. Hier erfahren Sie mehr zur gesetzlichen Erbfolge, Erbschaftssteuer und Ausgestaltung eines Testaments. So können Sie das Erbe nach Ihren Wünschen aufteilen und Ihren Familienmitgliedern das vermachen, was jeder erhalten soll.
Testamentsvollstreckung
Sicherlich wollen Sie Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen an die nächste Generation weitergeben. Hierzu stehen wir Ihnen im Rahmen unseres Leistungsangebotes “Wohlstandssicherung für Generationen” als Testamentsvollstrecker zur Abwicklung oder Verwaltung Ihres Nachlasses zur Verfügung.
Häufige Fragen:
Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn:
den Erben die Abwicklung des Nachlasses zeitlich und inhaltlich nicht möglich ist, Minderjährige oder wirtschaftlich unerfahrene Erben vorhanden sind, Konflikte unter den Erben zu erwarten sind, der Schutz des Nachlasses vor Zugriff von Gläubigern einzelner Erben erforderlich ist, der Nachlass über einen längeren Zeitraum verwaltet werden muss.
Der Testamentsvollstrecker hat den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und wird als Treuhänder für die Erben tätig.
Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers zählen:
Inbesitznahme, Sicherung und Erhaltung des Vermögens im Interesse des Erblassers und der Erben, Vollziehung der testamentarischen Anordnung, Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, Verwaltung von Geld- und Wertpapiervermögen gemäß der vereinbarten Anlagerichtlinie,
Verwaltung oder Veräußerung des Grundeigentums gemäß dem Erblasserwillen, Regelung der Nachlassverbindlichkeiten.
- Weil, wir Ihnen eine qualitativ hochwertige zügige und neutrale Ausführung der Testamentsvollstreckung durch unsere Vermögensnachfolgespezialistin garantieren können.
- Weil, wir eine übergangslose Vermögensverwaltung über den Tod hinaus sicherstellen können.
- Weil, wir über eine eigene professionelle Immobilienabteilung verfügen sowie mit kompetenten Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammenarbeiten.
- Weil, wir als neutraler Partner zwischen den Erben vermitteln können.
Und, weil wir als seriöses Bankinstitut seit 1856 über eine ausgezeichnete Fachkompetenz im Vermögensmanagement verfügen.