BGH-Urteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen durchgeführte Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.

Um Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten, wurden Sie von uns persönlich angeschrieben bzw. haben eine Hinweismeldung bei Anmeldung in Ihrem OnlineBanking erhalten.

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen, welche wir Ihnen gerne beantworten möchten.

Warum müssen Sie zustimmen bzw. eine neue Vereinbarung treffen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die bisherige Verfahrensweise zu Textänderungsmechanismus und Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt. Aus diesem Grund benötigen wir eine aktive Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen. Unsere geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen haben wir Ihnen zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Diese können Sie jederzeit in unseren Filialen einsehen oder auch mit Ihrem Berater besprechen.    

 

 

Wie können Sie der Änderung zustimmen?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Als Onlinekunde werden Sie nach dem Login zur Zustimmungsseite weitergeleitet und können ganz bequem Ihre Zustimmung mit einem Klick erteilen.
  • Wenn Sie kein Online-Banking nutzen, erhielten Sie von uns einen Brief mit den Möglichkeiten

    - über den QR-Code die Einverständniserklärung zu erteilen oder

    - das beigefügte Formular zu unterzeichnen. Lassen Sie uns dieses unterschrieben

      zukommen.

  • Gern können Sie die Zustimmung auch in der Filiale bei Ihrem Berater erteilen. 
Bis wann müssen Sie zustimmen?

Es ist wichtig, Klarheit und Rechtssicherheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten. Daher benötigen wir Ihre Zustimmung per 01.09.2022!

Warum erscheint eventuell im OnlineBanking immer noch die Aufforderung?

Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedenen Kanälen Ihre Zustimmung zu erteilen. Diese müssen miteinander synchronisiert werden. Ihre tagsüber erteilte Zustimmung wird hierbei erst nachts verarbeitet. Im ungünstigsten Fall wird Ihnen daher die Aufforderung einen Tag länger angezeigt.

Wird Ihre Zustimmung perspektivisch bei jeder Textänderung benötigt?

Nein!

Textänderungen sind ohne Ihre Zustimmung zukünftig möglich:

  • bei Änderung der Gesetzeslage
  • einer Änderung der Rechtssprechung und
  • bei behördlichen Auflagen.
Ansprechpartner

Wir konnten einzelne Fragen nicht beantworten? Ihr Kundenberater und unser Kundendialogcenter stehen Ihnen gerne unter der 03984/363-0 zur Verfügung. 

Haben Sie Fragen zum rechtlichen Hintergrund des BGH-Urteils, wenden Sie sich bitte an Frau Annekatrin Krüger 03984/363-205.