Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen durchgeführte Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.
Um Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten, wurden Sie von uns persönlich angeschrieben bzw. haben eine Hinweismeldung bei Anmeldung in Ihrem OnlineBanking erhalten.
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen, welche wir Ihnen gerne beantworten möchten.